"für aktiv"

"für aktiv" (gem. § 16 SGB II) bietet Menschen die Arbeitslosengeld 2 beziehen die Möglichkeit, eine geförderte Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Abhängig von den Bedürfnissen der Hilfeemfänger/-innen und den Voraussetzungen vor Ort, werden Arbeitsgelegenheiten in unterschiedlicher Ausgestaltungsform angeboten. Alle über dieses Modellprojekt eingerichteten Arbeitsgelegenheiten, müssen im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich sein. Motto: „Arbeitsgelegenheiten bringen voran“.