BaE (integrativ & kooperativ)
Berufsausbildung in außerbetrieblicher Einrichtung gem. § 241 SGB III. Für lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche ist der Übergang von der Schule in eine betriebliche Ausbildung häufig besonders schwierig. Diesen Jugendlichen soll durch BaE die Möglichkeit gegeben werden, eine (betriebliche) Ausbildung aufzunehmen. Die begonnene Ausbildung soll, sofern möglich, im 2. und 3. Ausbildungsjahr in regulären Ausbildungsbetrieben fortgesetzt werden. BaE kommt u. a. für die Jugendlichen in Betracht, für die eine betriebliche Ausbildung auch mit abH und anderen Förderinstrumentarien nicht zu vermitteln sind. Die Ausbildung wird nach der jeweiligen geltenden Ausbildungsordnung durchgeführt und dauert je nach Berufsbild 24 bis 42 Monate. Unsere erfahrenen Ausbilder/-innen und Sozialpädagog/-innen vermitteln Theorie und Praxis in enger Abstimmung. Die GJwH bietet die Möglichkeit der kooperativen Ausbildung in den Bereichen Lager/ Handel und die integrative Ausbildung im Bereich Metall an.