abH
Ausbildungsbegleitende Hilfen gem. § 241 - in Verbindung mit §243 Abs. 1 und § 421o Abs. 5 - SGB III. AbH sichert den Ausbildungserfolg durch: allgemeinbildenden Unterricht, fachtheoretischen Unterricht, gezielte Prüfungsvorbereitung, Sprachunterricht, Freizeitangebote durch sozialpädagogischen Fachkräfte und Beratung und Hilfestellung bei persönlichen Anliegen. Der Unterricht erfolgt durch qualifizierte Lehrkräfte in Kleingruppen und findet in der Regel nach der Berufsschule oder der Arbeitszeit statt. Konzipiert sind die abH vor allem für lernbeeinträchtigte deutsche Jugendliche, ausländische Auszubildende, sozial benachteiligte und jugendliche Spätaussiedler mit Sprachschwierigkeiten. Zusätzlich zu dieser Kerngruppe können auch Auszubildende teilnehmen, deren Ausbildung gemessen an den bisherigen Erkenntnissen über den Verlauf der Ausbildung oder aufgrund sozialer Schwierigkeiten ohne Gewährung von ausbildungsbegleitenden Hilfen, zu scheitern droht.